Gottesdienstbesuch ohne Anmeldung
Neue Corona-Schutzmaßnahmen
Corona-Schutzmaßnahmen in der Pfarrgemeinde St. Godehard, vom 14.04.2022 bis auf weiteres gelten neue Regelungen!
Vom 14.04.2022 bis auf weiteres gelten folgende Regelungen:
Gottesdienste:
- Es ist keine Anmeldung mehr erforderlich.
- Die Beschränkung der Personenzahl wird aufgehoben.
- Der Gesang wird nicht mehr eingeschränkt.
- Es wird empfohlen, beim Singen einen Mund-Nasenschutz zu tragen; ebenso beim Betreten und Verlassen der Kirchen.
- Messdienerinnen und Messdiener sind erwünscht.
- Das Kollektieren erfolgt an den Ausgängen.
Pfarrheime:
- Es gilt für Veranstaltungen die 2G-Pflicht.
- Die Beschränkung der Personenzahlen in den Räumen wird aufgehoben.
- Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht.
- Die Benutzung der Küchen wird mit Maskenpflicht freigegeben.
Um andere Teilnehmer*innen nicht zu gefährden, dürfen Sie nicht an Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind oder unter Quarantäne gestellt sind.